Neues Kommunalverfassungsgesetz verändert Ausschusszusammensetzung zugunsten größerer Parteien - Carolin Abeln: Gesetz haftet Makel der Verfassungswidrigkeit an

Neues Kommunalverfassungsgesetz verändert Ausschusszusammensetzung zugunsten größerer Parteien - Carolin Abeln: Gesetz haftet Makel der Verfassungswidrigkeit an

Der Streit um das neue Kommunalverfassungsgesetz ebbt nicht ab. Nachdem der Niedersächsische Landtag das neue Gesetz am Mittwoch mit den Stimmen von SPD und CDU verbschiedet hat, regt sich im Kreis Cloppenburg weiterer Widerstand. FDP-Politikerin Carolin Abeln kritisiert das Gesetz: „Kurz nach der Kommunalwahl und im Wissen um die Wahlergebnisse wurden die Grundlagen für die Zusammensetzung der kommunalen Ausschüsse verändert und die Stimmrechte der kleineren Parteien beschnitten. Das entwertet nicht nur die Wahlentscheidung der Bürgerinnen und Bürger im Kreis Cloppenburg, es ist auch eindeutig demokratieschädigend, wenn SPD und CDU auf diesem Weg ihre Pfründe in den Kommunen sichern wollen“.

Das neue Gesetz ändert unter anderem die Berechnungsgrundlage für die Zusammensetzung der kommunalen Ausschüsse. Besonders die kleineren Parteien verlieren dadurch teilweise Stimmrechte. „Dabei haben besonders kleinere Parteien - auch die FDP - in der zurückliegenden Kommunalwahl deutlich hinzugewonnen. Es entspricht absolut nicht dem Wählerwillen, dass sich mehr Stimmen und mehr Mandate nun in einem Verlust von Rechten niederschlagen“, erklärt Kreistagsabgeordneter Yilmaz Mutlu. Ein Rechtsgutachten im Auftrag der FDP-Landtagsfraktion kommt zu dem Ergebnis, dass vor allem der Zeitpunkt der Gesetzesänderung und die Wirkung auf die gewählten Mandate wahrscheinliche verfassungswidrig sind. „Es ist besonders schamlos, dass SPD und CDU ihren Einfluss sichern wollen, indem sie direkt nach der Wahl dieses Gesetz ändern“.

Hintergrund: Die Große Koalition im Niedersächsischen Landtag verabschiedete am Mittwoch, dem 13. Oktober, ein neues Kommunalverfassungsgesetz. Darin wird das Auszählungsverfahren für die kommunalen Ausschüsse vom bisherigen Verfahren nach Hare-Niemeyer zum Höchstzahlverfahren nach d’Hondt geändert. Für viele kleinere Parteien bedeutet das einen Stimmverlust in den kommunalen Ausschüssen.